Allgemeine Informationen der SIX

Am 21. November 2025 treten neue Vorgaben für die QR-Rechnung in Kraft (die Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung Version 2.2 werden durch die IG QR-Rechnung Version 2.3 vollständig ersetzt).

Die wichtigsten Anpassungen sind die alleinige Unterstützung der strukturierten Adresse (Aufteilung der Adresse im Swiss QR Code in einzelne Elemente) und die Einführung von mehr Umlauten und Sonderzeichen.

Eine Reihe von Merkblättern der SIX bieten Anspruchsgruppen spezifische Informationen und Hilfestellungen für die nötigen Anpassungen bei Umstellung der QR-Rechnung und deren Verarbeitung.

Die detaillierten Änderungen zwischen der Version 2.2 und 2.3 finden Sie in folgendem Dokument:
Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung – Änderungsdokumentation zwischen den Versionen 2.2 und 2.3

(Quelle: SIX)

Sind Sie betroffen?

Sie sind nur dann betroffen und müssen handeln, wenn Sie bei Ihren QR-Rechnungen die „kombinierte“ Adresse (teils auch hybride oder semi-strukturierte Adresse genannt) einsetzen. Also anstelle von Strasse, Haus-Nr, PLZ und Ort auf die Nutzung von Adresszeile 1 und 2 setzen. In diesem Fall müssen Sie zwingend auf die „strukturierte“ Adresse umstellen.

Die zusätzlich zugelassenen Umlaute bzw. Sonderzeichen sind ebenfalls nur in den neueren Versionen unserer Lösungen enthalten, stellen jedoch keinen zwingenden Aktualisierungsgrund dar.

Unterstützung durch unsere Lösungen

Nachfolgend sehen Sie für jede unserer Lösung, ab welcher Version die Anpassungen der Version 2.3 enthalten sind.