Stellungnahme zu den geplanten Änderungen der QR-Rechnung
Seit dem 31. Juli bis am 23. September 2018 läuft das Konsultationsverfahren zu den geplanten Änderungen an den Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung. Die Marktteilnehmer können zu den Anpassungsvorschlägen Stellung nehmen und für jeden Punkt einzeln angeben, ob sie einverstanden sind oder nicht. Von dieser Möglichkeit haben wir Gebrauch gemacht und unsere Stellungnahme heute am 17. August 2018 eingereicht.
Anpassung 1 – Einführung einer Perforationspflicht für papierbasierte Zahlungen
Unsere Rückmeldung: Nicht einverstanden
Wir sind aus nachfolgenden Punkten der Überzeugung, dass die Perforation und insbesondere die Perforationspflicht nicht sinnvoll ist.
- Die QR-Rechnung sollte unabhängig vom gewählten Zustellungskanal (elektronisch oder postalisch) identisch sein. Medienbrüche werden in beide Richtungen stattfinden. Per E-Mail empfangene Dokumente werden ausgedruckt, per Post erhaltene Rechnungen eingescannt. Insofern wäre die Perforation bevorzugt ganz abzuschaffen und ausschliesslich die Trennlinie zu verwenden.
- Rechnungssteller benötigen eine zusätzliche Papiersorte (erhöhte Komplexität und Kosten)
- Die zusätzliche Papiersorte birgt unnötige Komplexität im Druck (entweder manuelle Blattzufuhr oder Druckschachtansteuerung). Hier läge gegenüber den heutigen Einzahlungsscheinen ein grosses Verbesserungspotential, welches nicht ungenutzt gelassen werden darf.
- Die bisherige Trennlinie des Zahlteils war einfach zu produzieren, das zusätzliche Scherensymbol (nur 1 Symbol, oder mehrmals?) bringt zusätzlichen Aufwand mit und beansprucht etwas Platz. Soll es auf der Linie liegen, wäre das heutige A6 Format nicht ausreichend (Überhang).
- Es ist davon auszugehen, dass trotz Perforationspflicht einige Rechnungssteller im postalischen Versand die QR Rechnung ohne Perforation mit der Trennlinie versenden werden.
- Erhält der Rechnungsempfänger die Rechnung ohne Perforation (per E-Mail oder auch per Post) und möchte diese am Postschalter oder an einer Postagentur bezahlen, so wird von ihm erwartet (durch das Scherensymbol angezeigt), dass er den Zahlteil und potentiell den Empfangsschein ausschneiden muss. Das ist keine benutzerfreundliche Lösung und kann gerade für ältere Personen ein Problem darstellen.
In der Schweiz gibt es viele Rechnungsempfänger und Rechnungssteller, welche wiederum viele unterschiedliche Standard- und Individualsoftwarelösungen zur Fakturierung einsetzen. Dem gegenüber stehen die Postschalter und -agenturen.
Die Zahlungsabwicklung am Postschalter kann auch mit nichtperforiertem A4-Papier erfolgen. Sicherlich sind dazu Anpassungen nötig, aber aus gesamtschweizerischer Sicht ist es sinnvoller hier anzusetzen, als den Aufwand und zusätzliche Komplexität zu den Rechnungssteller und -empfänger zu verlagern.
Anpassung 2 – Einführung eines Empfangsscheins
Unsere Rückmeldung: Nicht einverstanden
Das Bedürfnis nach einem Zahlungsbeleg ist nachvollziehbar. Ein solcher ist aber nur bei Zahlung am Postschalter oder in einer Postagentur relevant. Ein Zahlungsbeleg könnte dem Kunden in anderer Form abgegeben werden. Entweder in Form eines Stempels auf dem Zahlteil, welcher der Kunde zurückerhält, oder ein Beleg, welcher mittels Belegdrucker (Thermopapier oder ähnliches) produziert wird. Letzteres wird für übrige Geschäfte auch genutzt und funktioniert. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Empfangsschein vorgedruckt Teil der QR-Rechnung sein muss. Anpassung 1 und 2 sind entsprechend zusammen zu betrachten.
Anpassung 3 – Vereinfachung bei den strukturierten Adressen
Unsere Rückmeldung: Einverstanden
Diese Anpassung begrüssen wir, da die voll strukturierte Adresse ein Problem für einige Rechnungssteller darstellt. Negativ erachten wir, dass es anstelle einer nun zwei Varianten zur Abbildung von Adressen gibt. Die Abbildung der zwei Varianten im SPC ist noch nicht beschrieben, wir hoffen aber, dass die zwei Varianten sinnvoll unmittelbar im SPC unterscheidbar sind (eigene Datenfelder).
Anpassung 4 – Keine Anzeige von Strukturinformationen des Rechnungsstellers
Unsere Rückmeldung: Einverstanden
Bisher waren sämtliche im SPC codierten Informationen auch textuell auf dem Zahlteil ersichtlich. Mit diesem Entscheid büsst die Transparenz des Swiss QR Codes etwas ein.
Aus unserer Sicht ist die Anpassung in Ordnung, obgleich wir infrage stellen, ob sie relevant ist, da die strukturierten Informationen gemäss ihrem Zweck nur im geschäftlichen Umfeld Verwendung finden werden.
Anpassung 5 – Vereinfachung der Kombinationsmöglichkeiten bei strukturierten Referenzen
Unsere Rückmeldung: Einverstanden
Anpassung 6 – Vorerst keine Verwendung des Feldes «endgültiger Zahlungsempfänger»
Unsere Rückmeldung: Einverstanden
Anpassung 7 – Vorerst keine Verwendung des Feldes für alternative Verfahren
Unsere Rückmeldung: Einverstanden
Anpassung 8 – Einführung einer zusätzlichen lizenzfreien Schriftart für nicht Microsoft-User
Unsere Rückmeldung: Einverstanden
Da dies eine unserer Rückmeldungen war, begrüssen wir natürlich diese Anpassung. Jedoch vermissen wir einen konkreten Vorschlag für eine Schriftart. Es sollte eine Schriftart mit einer Lizenz gewählt werden, welche ohne Restriktion auf jedem System genutzt und idealerweise mit jeder Software ohne Lizenzgebühren mitgeliefert werden kann.